Abrechnung und Kosten


Abrechnung

Ärztlich verordnete Physioterapie-Behandlungen sind grundsätzlich durch die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse respektive Unfallversicherung abgedeckt. Zur direkten Abrechnung mit der Krankenkasse/Unfallversicherung benötige ich eine gültige Verordnung, die nicht älter als fünf Wochen sein darf, sowie eine aktuelle Krankenkassenkarte oder den Unfallschein.


Ohne diese Dokumente ist es mir nicht möglich, direkt mit dem Versicherer abzurechnen.

Es ist mir leider ebenfalls nicht mögich, nicht verordnete Behandlungen, wie beispielsweise Massagen, über Zusatzversicherungen abzurechnen.

Für solche Fälle biete ich Ihnen alle Behandlungen auch privat als Selbszahlerin oder Selbszahler wie folgt an:


Kosten

verwendetes Material nach Aufwand
Zeit
CHF 50.- pro 30 Minuten